Die Mitglieder der ehemaligen unabhängigen Kommission des Deutschen Handballbundes (DHB) haben nach dem Abbruch des Aufarbeitungsprozesses Kritik geübt. In einer Stellungnahme machten die Mitglieder der Kommission, welche durch den Verband infolge von Vorwürfen gegen einen Trainer ins Leben gerufen worden war, rechtliche Einschränkungen und mangelnde Bereitschaft des Verbandes für das Scheitern verantwortlich. Der DHB hatte am Dienstag die Tätigkeit der Aufarbeitungskommission für „endgültig beendet“ erklärt, es werde „kein Abschlussbericht“ erstellt.

Die Kommission war im Mai 2023 vom DHB beauftragt worden, Vorwürfe gegen einen Trainer eines Frauen-Bundesligisten sowie mögliche strukturelle Versäumnisse im Verband aufzuarbeiten. Nach einer einstweiligen Verfügung des Trainers musste die Arbeit im Juli 2024 ruhen. Zwar hätte sie nach einem gerichtlichen Vergleich zwischen DHB und dem Trainer im Juni 2025 formal fortgesetzt werden können, so die Kommissionsmitglieder, jedoch nur „unter stark veränderten Bedingungen und Inhalten“. Erlaubt wären lediglich allgemeine Präventionsempfehlungen gewesen.

Dies habe den ursprünglichen Zielen widersprochen, betonte die fünfköpfige Kommission, bestehend aus renommierten Experten. Aufarbeitung müsse Betroffenen einen Raum geben, unterschiedliche Perspektiven einbeziehen und strukturelle Ursachen von Machtmissbrauch herausarbeiten. Diese Ansprüche seien unter den neuen Vorgaben nicht mehr erfüllbar gewesen.

Besonders kritisch sieht die Kommission, dass der DHB einen Vorschlag abgelehnt habe, den Auftrag auf weitere Vorwürfe und strukturelle Probleme im Handballsport auszuweiten: „Es hätte uns ermöglicht, anhand konkreter Berichte etwaige problematische strukturelle oder kulturelle Bedingungen im Handball zu beleuchten. Der DHB war dazu jedoch leider nicht bereit.“

Zugleich entschuldigen sich die ehemaligen Mitglieder bei den Beteiligten, die Zeit, Vertrauen und persönliche Berichte eingebracht hätten. Der Fall zeige grundlegende Probleme im Zusammenspiel von juristischer Absicherung Beschuldigter und dem Schutz Betroffener, heißt es weiter. Sportverbände bräuchten klare Interventionswege und ein Recht auf Aufarbeitung, um Machtmissbrauch wirksam begegnen zu können.

Der Verein Athleten Deutschland hielt in einer Stellungnahme fest: „Die nun eingestellte Aufarbeitung ist ein Rückschlag – insbesondere für diejenigen, die Zeit und Kraft in den Prozess investiert haben.“ Umso klarer sei, so die Athletenvertretung: „Betroffene dürfen nicht länger allein gelassen werden. Es braucht verlässliche und wirksame Strukturen, die ihre Perspektiven ernst nehmen und schützen.“ Auch müssten „Aufarbeitungsprozesse von Beginn an klar definiert sein und dürfen nicht mit Intervention oder Sanktionierung vermischt werden“.